
Die Identifikation von Compliance-Risiken in Unternehmen ist in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Globalisierung so relevant wie noch nie.
Außergerichtliche Beschwerdemechanismen werden von der Politik immer mehr in den Mittelpunkt von Gesetzen gerückt. CSR-Richtlinien und Compliance müssen immer häufiger von den Unternehmen dokumentiert werden, um der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ausreichend nachzukommen.
Ein Hinweisgeber-Meldesystem bietet hierfür eine praktische und sichere Möglichkeit.
Hinweisgebersysteme ermöglichen es Hinweisgeber:innen, auch anonym Informationen über verdächtige, unangemessene oder gesetzeswidrige Aktivitäten innerhalb einer Organisation zu melden. Sie können außerdem dazu beitragen, eine offene Kultur zu fördern, in der Mitarbeiter:innen sicher und vertraulich über Probleme berichten können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Meldungen über Fehlverhalten und Gesetzesverstöße gegen deutsche und europäische Rechtsnormen eingereicht werden können. Dazu gehören auch Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind. Oder z.B. Meldungen wegen Belästigung, Diskriminierung oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (auch Datenschutzverstöße), IT-Sicherheitsverstöße, Verstöße gegen Umweltschutzgesetze, Verbraucherrechte, Kartellvorschriften, Wettbewerbsrecht oder Produktsicherheitsgesetze.
Eine Ombudsperson nimmt die Meldung vertraulich entgegen. Außer der Ombudsperson hat niemand Zugriff auf die personenbezogenen Angaben, die in den Hinweisen gemacht werden. Die Meldung wird in anonymisierter Form weitergeleitet. Nach der Prüfung der Hinweise bekommt die hinweisgebende Person Antwort auf die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Missstand abzustellen.
Das Hinweisgebersystem von Vater IT zeichnet sich durch die folgenden Merkmale aus:
Vater IT bietet ein Baukastensystem, aus welchem die Inhalte gewählt werden können, die im Unternehmen wirklich benötigt werden:
Es gibt verschiedene Gesetze, die Meldesysteme für hinweisgebende Personen in bestimmten Branchen fordern: