Die Identifikation von Compliance-Risiken in Unternehmen ist in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Globalisierung so relevant wie noch nie. 
Außergerichtliche Beschwerdemechanismen werden von der Politik immer mehr in den Mittelpunkt von Gesetzen gerückt. CSR-Richtlinien und Compliance müssen immer häufiger von den Unternehmen dokumentiert werden, um der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ausreichend nachzukommen.
Ein Hinweisgeber-Meldesystem bietet hierfür eine praktische und sichere Möglichkeit.
 

Aufgabe eines Hinweisgebersystems

Hinweisgebersysteme ermöglichen es Hinweisgeber:innen, auch anonym Informationen über verdächtige, unangemessene oder gesetzeswidrige Aktivitäten innerhalb einer Organisation zu melden. Sie können außerdem dazu beitragen, eine offene Kultur zu fördern, in der Mitarbeiter:innen sicher und vertraulich über Probleme berichten können.

Funktionsweise des Hinweisgebersystems

Meldung

Meldung

Mitarbeiter:innen können in dem System Informationen über mögliche Verstöße, Missstände oder Verletzungen bereitstellen. Eine von der Organisation benannte Person, die sogenannte Ombudsperson, nimmt eingehende Hinweise vertraulich entgegen.

Überprüfung

Überprüfung

Falls erforderlich, wird von der Geschäftsführung eine Untersuchung eingeleitet.

Feedback

Feedback

Die Hinweisgeber:innen erhalten Feedback von der Ombudsperson über die Ergebnisse der Untersuchung und die Umsetzung von eingeleiteten Folgemaßnahmen.

Dokumentation

Dokumentation

Nach Abschluss der Untersuchung wird eine Dokumentation des Falls erstellt und für drei Jahre archiviert.

Relevante Meldungen für das Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Meldungen über Fehlverhalten und Gesetzesverstöße gegen deutsche und europäische Rechtsnormen eingereicht werden können. Dazu gehören auch Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind. Oder z.B. Meldungen wegen Belästigung, Diskriminierung oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (auch Datenschutzverstöße), IT-Sicherheitsverstöße, Verstöße gegen Umweltschutzgesetze, Verbraucherrechte, Kartellvorschriften, Wettbewerbsrecht oder Produktsicherheitsgesetze.

 

Vertraulichkeit im Meldesystem

Eine Ombudsperson nimmt die Meldung vertraulich entgegen. Außer der Ombudsperson hat niemand Zugriff auf die personenbezogenen Angaben, die in den Hinweisen gemacht werden. Die Meldung wird in anonymisierter Form weitergeleitet. Nach der Prüfung der Hinweise bekommt die hinweisgebende Person Antwort auf die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Missstand abzustellen. 

Welche Vorteile bietet das Hinweisgebersystem von Vater IT?

Das Hinweisgebersystem von Vater IT zeichnet sich durch die folgenden Merkmale aus: 

1. Anonymität

1. Anonymität

Die Anwender:innen haben die Möglichkeit zu wählen, ob den hinweisgebenden Personen die Möglichkeit geboten werden soll, ihre Hinweise anonym abzugeben. 

2. Kommunikation zu Hinweisgebenden

2. Kommunikation zu Hinweisgebenden

Durch ein sicheres Postfach kann mit hinweisgebenden Personen auch anonym kommuniziert werden. 

3. Sicherheit und Datenschutz

3. Sicherheit und Datenschutz

Die Daten der Hinweisgeber:innen sind jederzeit verschlüsselt und auf geschützten Systemen gespeichert.

4. Benutzerfreundlichkeit

4. Benutzerfreundlichkeit

Das Hinweisgebersystem ermöglicht eine einfache und intuitive Verwendung.

5. Individuelle Einstellungen

5. Individuelle Einstellungen

Anwender:innen haben die Möglichkeit, die Klassifizierung der Verstöße individuell zu erweitern. 

6. Revisionssichere Dokumentation

6. Revisionssichere Dokumentation

Mit dem Meldesystem von Vater IT können darüber hinaus die gesetzlichen Dokumentationspflichten einfach erfüllt werden. 

Unser Angebot

Vater IT bietet ein Baukastensystem, aus welchem die Inhalte gewählt werden können, die im Unternehmen wirklich benötigt werden:

  1. Technischer Meldekanal
    Zurverfügungstellung einer gesicherten Austauschplattform für Hinweise und Meldungen inklusive der Einrichtung und Individualisierung des Meldekanals für Kund:innen. 
     
  2. Stellung einer Ombudsperson mit Fallbearbeitung 
    Mit der Stellung der Ombudsperson übernimmt Vater IT für die Kund:innen die Bearbeitung des Meldekanals und nimmt eingehende Meldungen entgegen. Dabei werden Anonymisierung, Kommunikation mit der Geschäftsleitung sowie die Einhaltung von Fristen und Dokumentationspflichten beachtet. 
     
  3. Zusätzliche individuelle Beratungsleistungen 
    Bei der Entwicklung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes, zum Beispiel mit der Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten, sowie internen Prozessen unterstützt Vater IT die Kund:innen mit individueller Beratung. 

     

Über die Gesetzesgrundlagen

Es gibt verschiedene Gesetze, die Meldesysteme für hinweisgebende Personen in bestimmten Branchen fordern:

1. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

1. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 16. Dezember 2019 ist die neue EU-Hinweisgeberrichtlinie des Europäischen Parlaments in Kraft getreten. Mit dem HinSchG setzt die Bundesregierung die Richtlinie nun in nationales Recht um. Das Gesetz soll den Schutz von Hinweisgeber:innen sicherstellen und sieht in seinem derzeitigen Entwurf die Bereitstellung eines zuverlässigen und sicheren internen Meldekanals vor. Eine gesetzliche Reglung ist noch nicht ausgestaltet, derzeit wird von einer Umsetzungsfrist für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen ab dem 17.12.2023 ausgegangen.

2. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

2. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit dem 01.01.2023 gilt das LkSG für Betriebe und Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen. Ab dem 01.01.2024 sind auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiter:innen davon betroffen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ein angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten und öffentlich zugänglich zu machen, welches die Identität der Hinweisgeber:innen wirksam schützt (vgl. §8 LkSG).